Nach der Verabschiedung des Gesetzes über die Maßnahmen und die Handlungen während des Ausnahmezustands, verkündet durch Beschluß des Parlaments vom 13. März 2020 ergeben sich für die Gesellschaften der XXX GmbH Gruppe in Bulgarien folgende Konsequenzen für die Dauer des Ausnahmezustands:
1) Während des Ausnahmezustands bleiben alle Geldschulden dritter Personen gegenüber XXX GmbH gültig, und ihre...
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Änderungen zum Steuer- und Versicherungsprozessordnung hinsichtlich des automatischen Austauschs von länderbezogenen Abschlussberichten
Die Änderungen des Steuer- und Versicherungsprozessbuches hinsichtlich des automatischen Austauschs von länderbezogenen Abschlussberichten multinationaler Unternehmensgruppen, die in mehreren EU-Staaten tätig sind, wurden vom Parlament verabschiedet und sind am 04.08.2017 in Kraft getreten. Ab 2017 wird die Nationale Einnahmenagentur Informationen betreffend multinationale Unternehmensgruppen mit den anderen Steuerbehörden in der Europäischen Union austauschen.
Ein Teil...
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Änderungen zum Steuer- und Versicherungsprozessordnung im Zusammenhang mit der Haftung gegenüber Dritten für ausstehende Steuern oder obligatorische Sozialversicherungsbeiträge von juristischen Personen
Das Gesetz zur Änderung und Ergänzung der Steuer- und Versicherungsprozessordnung, veröffentlicht im Staatsblatt, Nr. 63/04.08.2017, ist zwecks der Komplettierung und Optimierung der existierenden Vorschriften in Bezug auf die Haftung gegenüber Dritten für ausstehende Steuern oder obligatorische Sozialversicherungsbeiträge von juristischen Personen angenommen. Die Änderung der Bestimmung des Art. 19 und des Art. 20 der Steuer-...
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Praktische Anwendung von Art. 141, Abs. 8, Satz 1 des Handelsgesetzes
Im § 18 der Schlußbestimmungen zum Gesetz zur Änderung und Ergänzung der Steuer- und Versicherungsprozeßordnung (veröffentlicht im Staatsblatt, Heft Nr.14 vom 15.02.2011) wird Art. 141 HG um einen neuen Absatz erweitert, womit eine neue Anforderung betreffend die Geschäftsführer von Gesellschaften mit beschränkter Haftung eingeführt wird. Derzeit darf der Geschäftsführer einer GmbH laut Art. 141,...
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